41 lines
4.4 KiB
Markdown
41 lines
4.4 KiB
Markdown
# § 11 Handlungsfeld „Einen Betrieb im Informationstechniker-Handwerk führen und organisieren“
|
|
|
|
(1) Im Handlungsfeld „Einen Betrieb im Informationstechniker-Handwerk führen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Betrieb im Informationstechniker-Handwerk unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen, insbesondere gewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
|
|
|
|
(2) Das Handlungsfeld „Einen Betrieb im Informationstechniker-Handwerk führen und organisieren“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
|
|
1.betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere:
|
|
a)betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
|
|
b)betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,
|
|
c)betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,
|
|
d)Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten sowie
|
|
e)Stundenverrechnungssätze anhand vorgegebener Kostenstrukturen berechnen,
|
|
|
|
2.Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und zur Kundenpflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:
|
|
a)Auswirkungen technologischer Entwicklungen, wirtschaftlicher Entwicklungen, rechtlicher Entwicklungen sowie gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,
|
|
b)Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und Kundenpflege entwickeln,
|
|
c)Informationen über Produkte und über das Leistungsspektrum des Betriebs erstellen sowie
|
|
d)Vertriebswege ermitteln und bewerten,
|
|
|
|
3.betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere:
|
|
a)Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen,
|
|
b)Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und beurteilen,
|
|
c)Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Leistungen erläutern, begründen und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und technischen Normen,
|
|
d)Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen festlegen und bewerten,
|
|
e)Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit der verwendeten Produkte und Materialien, insbesondere zum Nachweis der Nachhaltigkeit, der Schadstofffreiheit sowie der ökologischen und sozialen Verantwortung, festlegen sowie
|
|
f)Maßnahmen zur Dokumentation der verwendeten Produkte zur Erfüllung der Gesetze zu digitalen Märkten und digitalen Diensten, insbesondere der Pflicht zur Aktualisierung von installierten Software-Systemen, festlegen,
|
|
|
|
4.Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifischer Bedingungen planen und anleiten, Personalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:
|
|
a)Einsatz von Personal disponieren,
|
|
b)Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,
|
|
c)Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,
|
|
d)Qualifikationsbedarfe ermitteln sowie
|
|
e)Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, insbesondere unter Berücksichtigung der Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Informationstechniker-Handwerk, planen sowie
|
|
|
|
5.Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere:
|
|
a)Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung erläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,
|
|
b)Ausstattung des Betriebes, insbesondere unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedarfe des Gewerbes, des Arbeitsschutzes, der Gefahrstoffhandhabung sowie ökologischer Gesichtspunkte, ökonomischer Gesichtspunkte, sozialer Gesichtspunkte sowie logistischer Gesichtspunkte, planen und begründen,
|
|
c)Maßnahmen zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrstofflagerung, insbesondere unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, ökonomischer Gesichtspunkte sowie sozialer Gesichtspunkte, planen und begründen,
|
|
d)Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen planen,
|
|
e)Betriebsabläufe unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material und Werkzeugen, Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen planen und verbessern sowie
|
|
f)Möglichkeiten zur Gewinnung, Nutzung oder Einsparung von Energie darstellen.
|