10 lines
774 B
Markdown
10 lines
774 B
Markdown
# § 2 Begriffsbestimmungen
|
|
|
|
Im Sinne dieser Rechtsverordnung sind
|
|
1.Verpflichtete: Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 und 12 des Geldwäschegesetzes;
|
|
2.am Erwerbsvorgang Beteiligte: Die Vertragspartner des Verpflichteten, die Vertragsparteien des Erwerbsvorgangs nach § 1 des Grunderwerbsteuergesetzes sowie die für diese auftretenden Personen;
|
|
3.wirtschaftlich Berechtigte: Wirtschaftlich Berechtigte nach § 3 des Geldwäschegesetzes;
|
|
4.Geschäftsgegenstände: Grundstücke oder Gesellschaftsanteile, auf die sich Erwerbsvorgänge nach § 1 des Grunderwerbsteuergesetzes beziehen;
|
|
5.Drittstaaten: Solche nach § 1 Absatz 17 des Geldwäschegesetzes;
|
|
6.Erwerbsvorgänge: Rechtsvorgänge nach § 1 des Grunderwerbsteuergesetzes einschließlich deren Vorbereitung.
|