4 lines
211 B
Markdown
4 lines
211 B
Markdown
# § 83
|
|
|
|
Hinsichtlich der Personen, welche in dem Betrieb eines Handelsgewerbes andere als kaufmännische Dienste leisten, bewendet es bei den für das Arbeitsverhältnis dieser Personen geltenden Vorschriften.
|