9 lines
472 B
Markdown
9 lines
472 B
Markdown
# § 4 Hilfsmerkmale
|
|
|
|
Hilfsmerkmale sind
|
|
1.Bauscheinnummer, Aktenzeichen;
|
|
2.Anschrift des Baugrundstücks;
|
|
3.Name und Anschrift des Bauherrn für die Erhebungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und des Eigentümers für die Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4;
|
|
4.Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen;
|
|
5.bei Wiedererrichtung eines Gebäudes zusätzlich Abgangsjahr des vorherigen Gebäudes und Meldung zur Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4.
|