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# § 13 Lehrgänge „Allgemeine Wehrtechnik“, „Wirtschaftlichkeit im Projektmanagement“ und „Technisches Projektmanagement“
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(1) Im Lehrgang „Allgemeine Wehrtechnik“ wird den Anwärterinnen und Anwärtern ein Überblick vermittelt über
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1.die Wehrtechnik,
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2.die Aufgaben und die Organisation der Bundeswehr sowie
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3.die Sicherheitspolitik.
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(2) Im Lehrgang „Wirtschaftlichkeit im Projektmanagement“ werden die Anwärterinnen und Anwärter in die Lage versetzt, die volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge in den Projekten einschließlich der haushalts-, vergabe- und preisrechtlichen Aspekte einschätzen und bewerten zu können.
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(3) Im Lehrgang „Technisches Projektmanagement“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern vermittelt
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1.die grundlegenden Methoden des Projektmanagements und
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2.die Bedarfsermittlungs-, Bedarfsdeckungs- und Nutzungsverfahren in der Bundeswehr.
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(4) Die Anwärterinnen und Anwärter werden befähigt, die allgemeinen fachgebietsübergreifenden Aufgaben im Bereich der Wehrtechnik sowie Funktionen im technischen Projektmanagement wahrzunehmen. Einzelheiten regelt der jeweilige Lehrplan.
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