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lawgit/laws_md/gntvddvcsvdv/§51.md

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# § 51 Zwischenprüfungszeugnis
Wer die Zwischenprüfung bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt ein Zwischenprüfungszeugnis mit Angabe
1.der Rangpunkte und der Noten der Modulprüfungen sowie
2.der Rangpunktzahl der Zwischenprüfung.