Files
lawgit/laws_md/glasblausbv/§2.md

8 lines
226 B
Markdown

# § 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Die Ausbildung im Ausbildungsberuf Glasbläser/Glasbläserin dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen
1.Glasgestaltung,
2.Christbaumschmuck,
3.Kunstaugen
gewählt werden.