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# § 26 Lehrgang „Verbandsführung“
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Im Lehrgang „Verbandsführung“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern aufbauend auf dem Lehrgang „Zugführung“ die Kenntnisse für den Einsatz als Verbandsführerin oder Verbandsführer vermittelt. Die Anwärterinnen und Anwärter werden befähigt
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1.zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug,
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2.zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche und
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3.zur selbständigen Führung eines Sachgebiets in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung.
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