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# § 3 Begriffsbestimmungen
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Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
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1.Mikroorganismen:Viren, Viroide, Bakterien, Pilze, mikroskopisch kleine ein- oder mehrzellige Algen, Flechten, andere eukaryotische Einzeller oder mikroskopisch-kleine tierische Mehrzeller sowie tierische und pflanzliche Zellkulturen,
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2.Zellkultur:in-vitro-kultivierte Zellen, die aus vielzelligen Organismen isoliert worden sind,
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3.Pflanzen:makroskopische Algen, Moose sowie Farn- und Samenpflanzen,
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4.Tiere:alle makroskopischen tierischen Mehrzeller,
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5.hochwirksame Toxine:sehr giftige Stoffwechselprodukte, die infolge von Einatmen, Verschlucken oder einer Aufnahme durch die Haut äußerst schwere akute oder chronische Gesundheitsschäden oder den Tod bewirken können; um hochwirksame Toxine handelt es sich insbesondere, wenn mit ihnen Folgendes ermittelt wurde:
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a)nach Verbringen in den Magen der Ratte eine LD50bei einer Menge von bis zu 50 mg/kg Körpergewicht,
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b)nach Verbringen auf die Haut der Ratte oder des Kaninchens eine LD50bei einer Menge von bis zu 200 mg/kg Körpergewicht,
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c)nach Aufnahme über die Atemwege der Ratte eine LC50
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aa)bei einer Menge von bis zu 0,5 mg/l Luft pro 4 Stunden von in der Luft schwebenden festen Teilchen als Staub oder von flüssigen Tröpfchen als Nebel,
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bb)bei einer Menge von bis zu 2 mg/l Luft pro 4 Stunden von Dämpfen der gasförmigen Phase, die aus der flüssigen oder festen Phase hervorgegangen sind, oder
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cc)bei einer Menge von bis zu 500 Teilen pro Million Teile im Volumen pro 4 Stunden von Gasen,
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6.Inaktivierung:Zerstörung der Vermehrungs- und Infektionsfähigkeit von Organismen einschließlich ihrer Fähigkeit, genetisches Material zu übertragen, und Zerstörung ihrer toxischen Wirkung sowie Zerstörung anderer gefährlicher Wirkungen von Organismen,
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7.Desinfektion:Reduktion der Anzahl vermehrungsfähiger oder infektiöser Organismen in dem Maße, dass von ihnen keine schädlichen Auswirkungen und insbesondere keine Infektionsgefahren ausgehen,
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8.Sterilisation; Sterilisierung:
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a)Sterilisation ist das Abtöten aller vermehrungsfähigen oder infektiösen Organismen einschließlich ihrer Dauerformen und Zerstörung ihrer gefährlichen Wirkungen,
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b)Sterilisierung sind Eingriffe, um Tieren die Fortpflanzungsfähigkeit zu nehmen,
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9.Laborbereich:Bereich, in dem in der Regel gentechnisch veränderte Organismen erzeugt werden oder in dem mit gentechnisch veränderten Organismen experimentell in labortypischen Geräten umgegangen wird,
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10.Produktionsbereich:Bereich, in dem
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a)in der Regel in standardisierten Prozessen gentechnisch veränderte Organismen vermehrt werden oder mit ihrer Hilfe Substanzen gewonnen werden oder
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b)ausnahmsweise gentechnisch veränderte Organismen erzeugt werden,
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wobei der Umgang mit den gentechnisch veränderten Organismen in zumeist geschlossenen Apparaturen stattfindet,
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11.Tierräume:Gebäude oder abgetrennte Bereiche innerhalb eines Gebäudes mit Tierhaltungsräumen und dazugehörigen Funktions- und Betriebsräumen.
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