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lawgit/laws_md/gentpflev/§2.md

625 B
Raw Blame History

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung sind 1.Anbaufläche: eine landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gartenbauwirtschaftlich genutzte Fläche, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen bestellt worden oder dafür vorgesehen ist, 2.benachbarte Fläche: eine landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gartenbauwirtschaftlich genutzte Fläche, die ganz oder zum Teil innerhalb des in der Anlage für die jeweilige Pflanzenart festgelegten Abstands vom Rand der Anbaufläche liegt, 3.Erzeuger: ein Bewirtschafter einer Anbaufläche, 4.Nachbar: ein Bewirtschafter einer benachbarten Fläche.