4 lines
242 B
Markdown
4 lines
242 B
Markdown
# § 19 Baulicher Wärmeschutz
|
|
|
|
Ein zu errichtendes Nichtwohngebäude ist so zu errichten, dass die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche der Anlage 3 nicht überschritten werden.
|