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# § 25 Wiederholung von Prüfungen
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(1) Das Prüfungsamt bestimmt, wann und in welcher Form eine nicht bestandene Modulprüfung wiederholt wird.
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(2) Ist die Bachelorthesis mit einer Rangpunktzahl von weniger als 5,00 bewertet worden, kann sie einmal wiederholt werden. Das Prüfungsamt gibt ein neues Thema aus.
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(3) Wird die Verteidigung der Bachelorthesis nicht bestanden, so kann sie einmal wiederholt werden.
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(4) Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.
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