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# § 15 Laufbahnprüfung
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(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen Bankdienst. Sie besteht aus
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1.den Modulprüfungen,
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2.der Bachelorthesis und
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3.der Verteidigung der Bachelorthesis.
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(2) Das Prüfungsamt legt fest, welche Prüfungen zu welchem Zeitpunkt in den einzelnen Modulen erbracht werden müssen.
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