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# § 3 Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland
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(1) Die Genehmigung für die Umwandlung von Dauergrünland nach § 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
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(2) In dem Antrag sind anzugeben:
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1.die Lage und die Größe der Fläche, für die die Genehmigung zur Umwandlung beantragt wird,
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2.die beabsichtigte Nutzung der Fläche nach Nummer 1,
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3.die Lage und die Größe der Fläche, die nach § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes neu als Dauergrünland anzulegen ist (Ersatzfläche), soweit diese Voraussetzung für die Genehmigung ist,
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4.soweit die antragstellende Person nicht Eigentümerin der Fläche nach Nummer 1 ist, der Eigentümer dieser Fläche,
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5.soweit die Fläche nach Nummer 3 nicht zum Betrieb der antragstellenden Person gehört, der Begünstigte, zu dessen Betrieb die Fläche gehört, und die für die Feststellung nach § 4 Absatz 4 erforderlichen Angaben,
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6.soweit keine Ersatzfläche angelegt werden soll, die Gründe hierfür, sowie
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7.die Erklärung, dass die antragstellende Person keiner Verpflichtung gegenüber einer öffentlichen Stelle unterliegt, die einer Umwandlung entgegenstehen.
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(3) Dem Antrag sind, soweit erforderlich, beizufügen:
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1.in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 4, sofern die umzuwandelnde Fläche und die Ersatzfläche nicht identisch sind, die schriftliche oder elektronische Zustimmungserklärung des Eigentümers,
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2.in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 5 die schriftliche oder elektronische Bereitschaftserklärung des Begünstigten,
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3.die schriftliche Verpflichtung des Eigentümers nach § 4 Absatz 6 Satz 2 oder
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4.die Kopie der Genehmigung, wenn die Fläche für die Durchführung eines nach anderen Rechtsvorschriften genehmigungspflichtigen Vorhabens genutzt wird.
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