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# § 31 Kontrollbericht
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(1) Über jede Vor-Ort-Kontrolle nach §§ 34 und 36 ist ein Kontrollbericht zu erstellen. Der Kontrollbericht umfasst insbesondere die folgenden Angaben:
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1.Gegenstand und Zeitpunkt der Kontrolle,
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2.anwesende Personen,
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3.vorgenommene Kontrollmaßnahmen,
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4.Feststellungen der vorgenommenen Kontrolle.
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Dem Betriebsinhaber ist eine Kopie des Kontrollberichts bereitzustellen.
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(2) Über die mittels Flächenüberwachungssystem ermittelten Ergebnisse ist der Betriebsinhaber zu informieren.
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