11 lines
1.2 KiB
Markdown
11 lines
1.2 KiB
Markdown
# § 4 Prüfungsbereich „Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“
|
|
|
|
Im Prüfungsbereich „Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, an der Gestaltung des Leistungsangebots und der Marketingstrategie unter Berücksichtigung des Qualitäts- und Umweltmanagements, der wirtschaftlichen, ökologischen, technischen, informationstechnischen und rechtlichen Anforderungen sowie der verkehrspolitischen Rahmenbedingungen mitzuwirken und kundengerechte Leistungen anzubieten. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
|
|
1.Mitwirken bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des Qualitäts- und Umweltmanagements,
|
|
2.Bewerten der Entwicklungen auf den nationalen und internationalen Güterverkehrs- und Logistikmärkten und Ableiten von Maßnahmen,
|
|
3.Ermitteln von Kundenbedürfnissen und Beraten von Kunden und Kundinnen,
|
|
4.Analysieren und Bewerten von Ausschreibungen,
|
|
5.Entwickeln von Prozessabläufen,
|
|
6.Erarbeiten, Präsentieren und Verhandeln von Leistungsangeboten,
|
|
7.Mitwirken bei der Entwicklung und Umsetzung eines Marketingplans.
|