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lawgit/laws_md/g_logfachwbaprofv/§3.md

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# § 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.„Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ nach § 4,
2.„Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ nach § 5,
3.„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 6.