340 B
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§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1.„Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ nach § 4, 2.„Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ nach § 5, 3.„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 6.