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lawgit/laws_md/fremdsprkfprv/§3.md

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# § 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.„Mündliches Kommunizieren in der Fremdsprache“ nach § 4,
2.„Schriftliches Kommunizieren in der Fremdsprache“ nach § 5,
3.„Organisieren und Koordinieren in der Fremdsprache“ nach § 6,
4.„Beraten und Unterstützen in interkulturellen Angelegenheiten, auch in der Fremdsprache“ nach § 7.