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lawgit/laws_md/fpstatg/§10.md

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# § 10 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind
1.Name und Anschrift der Erhebungseinheit sowie Berichts- und Dienststellennummer,
2.Name, Kontaktdaten der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen,
3.bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 5 auch die für den entsprechenden Haushalt zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde.