Files
lawgit/laws_md/floristmfprv/§3.md

8 lines
347 B
Markdown

# § 3 Gliederung der Prüfung
(1) Die Prüfungsanforderungen beziehen sich auf:
1.Handlungsbereiche nach § 4 und
2.Handlungsobjekte nach § 5.
(2) Die Prüfung besteht aus drei integrativen Situationsaufgaben nach Maßgabe des § 6 Absatz 1 bis 5 und dem Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nach Maßgabe des § 6 Absatz 6.