4 lines
300 B
Markdown
4 lines
300 B
Markdown
# § 104 Bonus für inklusive Werbemaßnahmen
|
||
|
||
Die Filmförderungsanstalt kann auf Antrag einen Bonus in Höhe von bis zu 5 000 Referenzpunkten gewähren, wenn die Barrierefreiheit des Films in besonderer Weise oder in besonderem Maße beworben wurde. Näheres regelt eine Richtlinie gemäß § 11.
|