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lawgit/laws_md/ffg_2025/§104.md

300 B

§ 104 Bonus für inklusive Werbemaßnahmen

Die Filmförderungsanstalt kann auf Antrag einen Bonus in Höhe von bis zu 5 000 Referenzpunkten gewähren, wenn die Barrierefreiheit des Films in besonderer Weise oder in besonderem Maße beworben wurde. Näheres regelt eine Richtlinie gemäß § 11.