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lawgit/laws_md/ezulv_1976/§5.md

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# § 5 Ausschluss der Zulage
Die Zulage wird nicht gewährt
1.neben Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5 des Bundesbesoldungsgesetzes,
2.in den Fällen des § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes oder
3.wenn der Dienst zu ungünstigen Zeiten auf andere Weise als abgegolten oder ausgeglichen gilt.