10 lines
792 B
Markdown
10 lines
792 B
Markdown
# § 2 Teilnehmer
|
|
|
|
(1) Teilnehmer eines elektronischen Wertpapierregisters sind
|
|
1.der Emittent eines elektronischen Wertpapiers,
|
|
2.der Inhaber eines elektronischen Wertpapiers,
|
|
3.jede bestimmte Person, zugunsten derer in einem elektronischen Wertpapierregister eine Verfügungsbeschränkung gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere eingetragen ist, und
|
|
4.jeder Dritte, für den ein Recht in einem elektronischen Wertpapierregister gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 oder § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere eingetragen ist.
|
|
|
|
(2) Teilnehmer ist außerdem, wer aufgrund einer Vereinbarung mit der registerführenden Stelle Zugang zu den Funktionen des Registers erhält.
|