6 lines
591 B
Markdown
6 lines
591 B
Markdown
# § 11 Mitteilung von Einschränkungen und Bedingungen
|
|
|
|
Bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten und Informationen an Eurojust teilt die übermittelnde Stelle gegebenenfalls mit,
|
|
1.inwieweit sie nach Artikel 49 Absatz 1 Satz 1 der Eurojust-Verordnung den Informationsaustausch zwischen Eurojust und Europol einschränkt und
|
|
2.welche Bedingungen nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts für die Verwendung der über Eurojust ausgetauschten Daten und Informationen durch die empfangende Behörde in einem anderen Mitgliedstaat gelten (Artikel 73 Absatz 1 der Eurojust-Verordnung).
|