10 lines
604 B
Markdown
10 lines
604 B
Markdown
# § 1 Begriffsbestimmung
|
|
|
|
Einsatzgeschädigte im Sinne dieses Gesetzes sind
|
|
1.Soldatinnen und Soldaten,
|
|
2.Beamtinnen und Beamte des Bundes,
|
|
3.Richterinnen und Richter des Bundes,
|
|
4.Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes, mit Ausnahme der bei deutschen Dienststellen im Ausland eingestellten Ortskräfte, sowie
|
|
5.Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks nach § 2 Absatz 1 des THW-Gesetzes,
|
|
die eine nicht nur geringfügige gesundheitliche Schädigung durch einen Einsatzunfall im Sinne von § 87 des Soldatenversorgungsgesetzes oder § 31a des Beamtenversorgungsgesetzes erlitten haben.
|