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# § 2 Mindestanforderungen
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Eine Vereinbarung über das Erbringen von Eingliederungsleistungen muss mindestens
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1.eine Beschreibung von Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen (Leistungsvereinbarung),
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2.eine verbindliche Regelung über die Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beträgen für einzelne Leistungsbereiche zusammensetzt (Vergütungsvereinbarung),
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3.überprüfbare Anforderungen an die Überprüfung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen (Prüfungsvereinbarung)
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sowie Regelungen über Mitteilungspflicht, Befristung und Kündigung beinhalten.
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