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# § 12 Prüfungsbereich Kundenkommunikation im E-Commerce
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(1) Im Prüfungsbereich Kundenkommunikation imE-Commercesoll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
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1.Kundenanliegen lösungsorientiert zu bearbeiten,
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2.bei der Vertragserfüllung entstehende Störungen zu bearbeiten,
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3.Rückabwicklungsprozesse zu organisieren,
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4.Kommunikationskanäle auszuwählen und zu steuern,
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5.Schnittstellen von Kommunikationskanälen zu berücksichtigen,
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6.Kommunikation mit Kunden und Kundinnen zielgruppenorientiert und situationsgerecht zu gestalten, auszuwerten und zu optimieren und
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7.rechtliche Regelungen bei der Kundenkommunikation im E-Commerce einzuhalten.
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(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.
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(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
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