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# § 3 Höhe der Auslagen
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(1) Kosten für Dienstreisen, externe Prüfer und Sachverständige sind in der Gebühr enthalten, es sei denn, dass im Gebührenverzeichnis etwas anderes bestimmt ist.
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(2) Auslagen, die für die Durchführung von Anhörungsverfahren nach Abschnitt 2 Nummer 2.5 der Anlage anfallen, werden gesondert erhoben. Dies gilt auch im Fall der Plangenehmigung, bei der eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
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