10 lines
655 B
Markdown
10 lines
655 B
Markdown
# § 7 Bekanntmachung technischer Anforderungen
|
|
|
|
(1) Die Bundesregierung macht folgende technische Anforderungen im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.justiz.de bekannt:
|
|
1.die Version des Dateiformates PDF;
|
|
2.die Definitions- oder Schemadateien, die bei der Übermittlung eines strukturierten maschinenlesbaren Datensatzes im Format XML genutzt werden sollen;
|
|
3.die nach § 6 zulässigen physischen Datenträger;
|
|
4.die Einzelheiten zur Anbringung der qualifizierten elektronischen Signatur an oder in elektronischen Dokumenten.
|
|
|
|
(2) Die technischen Anforderungen können mit einer Mindestgültigkeitsdauer und einem Ablaufdatum versehen werden.
|