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lawgit/laws_md/dbv/§5.md

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# § 5 Antragsberechtigte
Antragsberechtigt für einen Zuschuss nach § 7 sind
1.juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland sowie
2.rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland.