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# § 3
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(1) Das mit schmalem Goldstreifen gefaßte Fahnenband in der Waffenfarbe des Truppenteils ist am Fahnenstock angebracht.
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(2) Auf dem Fahnenband ist das Emblem der Teilstreitkraft und die Bezeichnung des jeweiligen Truppenteils eingestickt.
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