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lawgit/laws_md/bvg_31abs5dv/§5.md

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# § 5
(1) Schwerstbeschädigtenzulage wird
[Tabelle]
erbracht.
(2) Schwerstbeschädigtenzulage auf Grund des Anspruchs auf eine Pflegezulage wird
[Tabelle]
erbracht.