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lawgit/laws_md/bvg_31abs5dv/§5.md

173 B

§ 5

(1) Schwerstbeschädigtenzulage wird

[Tabelle]

erbracht.

(2) Schwerstbeschädigtenzulage auf Grund des Anspruchs auf eine Pflegezulage wird

[Tabelle]

erbracht.