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# § 1 Berufsbild
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(1) Dem Bogenmacher-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
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Entwurf, Herstellung, Instandhaltung und Restaurierung von Bögen für Streichinstrumente, insbesondere Violinen-, Bratschen-, Cello-, Baß- und Gambenbögen.
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(2) Dem Bogenmacher-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
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1.Kenntnisse der Bögen für Streichinstrumente,
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2.Kenntnisse der berufsbezogenen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere der Holzarten,
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3.Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Artenschutzes,
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4.Kenntnisse der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
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5.Kenntnisse der berufsbezogenen Musik- und Musikinstrumentengeschichte sowie der Stilkunde, insbesondere der Bogenbauschulen,
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6.Kenntnisse auf dem Gebiet der Musiktheorie,
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7.Kenntnisse der Gewichtsverteilung, Spannung und Elastizität von Bögen,
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8.Kenntnisse der Stricharten von Bögen,
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9.Kenntnisse der Instandhaltung und Restaurierung von Bögen,
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10.Kenntnisse der Arten und Eigenschaften von Streichinstrumenten und den zugeordneten Bögen,
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11.Kenntnisse der berufsbezogenen Normen und Maße,
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12.Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umweltschutzes, insbesondere des Immissionsschutzes,
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13.Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes,
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14.Entwerfen und Anfertigen von Werkzeichnungen,
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15.Vierteln und Spalten der Hölzer sowie Zuschneiden der Bretter und Stangen,
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16.Bearbeiten von Holz, insbesondere Spalten, Sägen, Drehen, Hobeln, Feilen, Bohren, Stechen, Schleifen und Krätzen,
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17.Aushobeln der rohen Bogenstangen sowie Aussägen des Kopfes,
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18.Biegen, Ankanten und Hobeln der Stangen,
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19.Ausformen des Kopfes, insbesondere durch Schnitzen und Feilen,
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20.Anfertigen von Rohstöckchen, insbesondere durch Spalten, Sägen, Stechen und Raspeln von Ebenholz,
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21.Bearbeiten von Edelmetallen, insbesondere Sägen, Walzen, Feilen, Stanzen, Stiften und Löten,
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22.Montieren der Metall- und Perlmutterteile zum Frosch,
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23.Ausformen des Frosches,
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24.Anfertigen des Beinchens,
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25.Aufpassen und Zusammensetzen von Stange, Frosch und Beinchen,
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26.Sortieren, Binden und Einziehen von Haaren,
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27.Kontrollieren und Korrigieren des Bogens,
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28.manuelle und maschinelle Oberflächenbearbeitung, insbesondere Beizen, Ölen und Polieren,
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29.Anbringen der Bewicklung,
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30.Pflegen und Instandhalten von Bögen,
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31.Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.
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