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lawgit/laws_md/bgb/§2083.md

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# § 2083 Anfechtbarkeitseinrede
Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist.