4 lines
231 B
Markdown
4 lines
231 B
Markdown
# § 1466 Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes
|
|
|
|
Im Verhältnis der Ehegatten zueinander fallen die Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes dem Vater oder der Mutter des Kindes zur Last.
|