4 lines
213 B
Markdown
4 lines
213 B
Markdown
# § 1051 Sicherheitsleistung
|
|
|
|
Wird durch das Verhalten des Nießbrauchers die Besorgnis einer erheblichen Verletzung der Rechte des Eigentümers begründet, so kann der Eigentümer Sicherheitsleistung verlangen.
|