6 lines
353 B
Markdown
6 lines
353 B
Markdown
# § 2 Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung aller Versicherungsunternehmen
|
|
|
|
Die Versicherungsunternehmen haben ihre Bilanz und ihre Gewinn- und Verlust-Rechnung gegenüber der Bundesanstalt wie folgt darzustellen:
|
|
1.die Bilanz nach Formular F.100.01,
|
|
2.die Gewinn- und Verlust-Rechnung für das gesamte Versicherungsgeschäft nach Formular F.200.01.
|