Files
lawgit/laws_md/berversv_2017/§2.md

6 lines
353 B
Markdown

# § 2 Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung aller Versicherungsunternehmen
Die Versicherungsunternehmen haben ihre Bilanz und ihre Gewinn- und Verlust-Rechnung gegenüber der Bundesanstalt wie folgt darzustellen:
1.die Bilanz nach Formular F.100.01,
2.die Gewinn- und Verlust-Rechnung für das gesamte Versicherungsgeschäft nach Formular F.200.01.