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# § 2 Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht
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Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens
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1.die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und
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2.in dem Umweltbericht nach der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes
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darzulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.
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