11 lines
852 B
Markdown
11 lines
852 B
Markdown
# § 13 Verantwortliche Personen
|
|
|
|
(1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten sind neben dem Arbeitgeber
|
|
1.sein gesetzlicher Vertreter,
|
|
2.das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person,
|
|
3.der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft,
|
|
4.Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse,
|
|
5.sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift verpflichtete Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse.
|
|
|
|
(2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
|