Files
lawgit/laws_md/agrstatg/§16.md

4 lines
255 B
Markdown

# § 16 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale
Die Baumobstanbauerhebung wird allgemein alle fünf Jahre, beginnend 1992, in der Zeit von Januar bis Juni durchgeführt. Es werden Merkmale über die Nutzung der Baumobstflächen erhoben.