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# § 6 Inhalte der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen“
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(1) In der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen“ wählt die zu prüfende Person einen der Schwerpunkte Bäckerei, Fleischerei oder Konditorei.
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(2) In der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen“ werden folgende Handlungsbereiche geprüft:
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1.Informationen zu Rohstoffen und Herstellungsweisen aufbereiten und weitergeben,
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2.Vertriebskonzepte entwickeln,
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3.Warenströme und Retourenmanagement organisieren,
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4.Qualitätsmanagement gestalten, Maßstäbe für die Lebensmittelqualität bestimmen und die Einhaltung von Qualitätsvorgaben systematisch überwachen,
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5.Betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermitteln und für die Verkaufsleitung nutzen,
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6.Marketing- und Präsentationskonzepte planen, umsetzen und optimieren,
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7.Gastronomiekonzepte für Imbiss, Café und Außer-Haus-Service ausgestalten und realisieren,
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8.Verkaufs-, Verhandlungs- und Beratungsgespräche fachlich vorbereiten, führen und auswerten sowie
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9.Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen, fördern und schulen.
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