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# § 1 Name, Sitz, Rechtsform und Trägerschaft der Stiftung
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(1) Unter dem Namen „Deutsches Historisches Museum“ wird eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
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(2) Die Stiftung ist Träger der unselbständigen Stiftung „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ (§ 15).
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