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# § 44 Erwerb der besonderen Berechtigung für Großverbände
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Wer die besondere Berechtigung für Großverbände erwerben will, muss
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1.verfügen über ein Unionspatent,
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2.eine Fahrzeit von mindestens 720 Tagen vorweisen können, davon mindestens 540 Tage als Schiffsführer oder Schiffsführerin und
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3.mindestens 180 Tage Kurs und Geschwindigkeit eines Großverbandes selbstständig bestimmt haben.
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