Files
lawgit/laws_md/stiftpkg/§10.md
2026-02-20 19:37:15 +00:00

4 lines
293 B
Markdown

# § 10 Beirat
Der Beirat berät die Organe der Stiftung in fachlichen Belangen. Seine Mitglieder sind vom Stiftungsrat aus dem Kreis von in- und ausländischen Sachverständigen zu berufen. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende. Das Nähere regelt die Satzung.