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lawgit/laws_md/mtdfmeloaufklvdv/§8.md

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# § 8 Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente
(1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen.
(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:
1.Selbstkompetenz,
2.Methodenkompetenz,
3.Fachkompetenz sowie
4.Sozialkompetenz.
(3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz der Auswahlinstrumente kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.