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# § 32 Lehrgang „Informationssysteme und Informationsgewinnung“
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(1) Den Anwärterinnen und Anwärtern werden die grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten der Informationsgewinnung und Recherche, insbesondere in offen zugänglichen Informationsquellen, unter Berücksichtigung der gültigen Rechts- und Weisungslage, unter Nutzung der zur Verfügung stehenden Informationssysteme, auftragsbezogen vermittelt.
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(2) Die Anwärterinnen und Anwärter sollen in der Lage sein,
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1.rechtliche Grundlagen für die offene Informationsgewinnung zu beschreiben und anzuwenden,
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2.die Mittel für die offene Informationsgewinnung zu kennen und anzuwenden,
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3.das Internet mit seinen Möglichkeiten und Grenzen zur offenen Informationsgewinnung nutzen zu können sowie
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4.die Verfahren und Methoden der IT-Recherche zu kennen, anzuwenden und die damit gewonnenen Erkenntnisse zu analysieren und bewerten zu können.
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