Files
lawgit/laws_md/milchlmeistprv/§1.md

8 lines
929 B
Markdown
Raw Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters
This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.
# § 1 Ziel der Prüfung, Fortbildungsstufe und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
(1) Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Milchwirtschaftlicher Labormeister Bachelor Professional im milchwirtschaftlichen Laborwesen“ und „Milchwirtschaftliche Labormeisterin Bachelor Professional im milchwirtschaftlichen Laborwesen“ wird die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der zweiten Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung nachgewiesen.
(2) Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle durchgeführt.
(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional im milchwirtschaftlichen Laborwesen“. Der Abschlussbezeichnung wird die weitere Abschlussbezeichnung „Milchwirtschaftlicher Labormeister“ oder „Milchwirtschaftliche Labormeisterin“ vorangestellt.